Medien-Nutzungsordnung

(Wird der Schulkonferenz zum Beschluss vorgelegt am: 04.09.2023)

Wir am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg sind der Ansicht, dass digitale Medien wesentlicher Bestandteil einer zeitgemäßen Bildung sind. Doch ihr Einsatz in der Schule birgt auch Gefahren und sollte klaren Regeln unterliegen.

Den Einsatz digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken am GBBK regelt die nachfolgende Nutzungsordnung.

Der Umgang mit digitalen Medien muss gelernt werden. Unsere Vision einer zeitgemäßen Bildung und unser pädagogisches Konzept zur Medienerziehung kann in unserem Medienkonzept im Detail nachgelesen werden.

Unser Verständnis digitaler Endgeräte umfasst Smartphones, Tablets und jede Art internetfähiger, elektronischer Geräte. Eine Ausnahme stellen internetfähige Smartwatches dar, die für die Zeiterfassung am Arm getragen und genutzt werden dürfen.

Allgemeine Regeln

Alle Beteiligten des schulischen Lebens (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, sowie anderes Personal) erklären sich durch den Besuch unserer Schule mit dieser Nutzungsordnung einverstanden und übernehmen Verantwortung für ihre Einhaltung. 

Für Schülerinnen und Schüler gilt insbesondere:

  • Ich trage meine Geräte nicht sichtbar bei mir und nutze sie nur und zu den vorgegebenen Zeiten (Lehrkräfte bestimmen den Zeitpunkt im Unterricht).
  • Ich schalte meine Geräte sofort aus, sobald mich eine Lehrkraft oder das Verwaltungspersonal begründet darum bittet.
  • Ich fertige Bild-/Video-/Tonaufnahmen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und aller beteiligten Personen an.
  • Auch erlaubte Foto-, Video- und Tonaufnahmen veröffentliche ich nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis in den sozialen Medien. Ich wahre damit das Persönlichkeitsrecht meiner Mitmenschen.
  • Ich nutze meine Geräte in der Schule umsichtig und für schulische Zwecke.
  • Ich gehe sorgsam mit meinem Gerät um und achte darauf, dass die Geräte der anderen nicht beschädigt werden. Die Geräte von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften dürfen nicht ohne Erlaubnis verwendet werden.
Verwendung im Unterricht

Für einen zeitgemäßen Unterricht sind digitale Medien ein zentraler Bestandteil. Daher ist ihr Einsatz in allen Bildungsgängen und Fächern sinnvoll und ausdrücklich erwünscht.

Ihr Einsatz erfolgt immer unter Anleitung einer Lehrkraft.

Darüber hinaus ist das Einverständnis der jeweils unterrichtenden Lehrkraft nötig, dass das Tablet im Fachunterricht genutzt werden darf.

Die Nutzung im Unterricht unterliegt immer den Regeln der unterrichtenden Lehrkraft/ Lehrkräfte. Diese werden der Klasse zu Beginn des Schuljahres oder bei Bedarf später mitgeteilt. Ihnen ist im Unterricht immer Folge zu leisten.

Die Einbindung in das MDM der Schule (nur bei Apple-Geräten über die Classroom-App möglich) erlaubt den unterrichtenden Lehrkräften bei Bedarf (z.B. bei Verstößen gegen die Regeln) das Gerät zu sperren oder die Nutzung auf ausgewählte Apps einzuschränken. Ein Zugriff auf private Daten ist nicht möglich.

Anfertigung von Aufnahmen

Das Anfertigen von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen auf dem Schulgelände ist untersagt, dies gilt ebenso für den Unterricht.

Insbesondere dürfen keine Aufnahmen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie anderen Mitarbeitern der Schule angefertigt werden. 

Davon ausgenommen sind nur Aufzeichnungen, die mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson zu unterrichtlichen Zwecken erstellt werden (z.B. Stop-Motion-Filme, Podcasts, Videodreh, Standbilder uvm.), und deren Anfertigung nicht gegen Persönlichkeits- und Urheberrechte verstößt.

Diese Regelung gilt auch an allen außerschulischen Lernorten.

Persönliche Zugänge

Jede Schülerin und jeder Schüler besitzt persönliche Zugänge zu unseren Plattformen und Apps (z.B. Moodle, MS 365, Netman, Untis), die über die Klassenleitung  zur Verfügung gestellt werden.

Es ist untersagt, diese Zugangsdaten Dritten zugänglich zu machen; im Zweifelsfall haftet der Besitzer/die Besitzerin für unzulässige Aktivitäten Dritter bei der Nutzung seines/ihres jeweiligen Zugangs.

Schulnetzwerk

Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern einen Zugang zum Internet an. 

Zugangsberechtigt zum WLAN sind:

  • Lehrkräfte mit befristet durch die Schule zur Nutzung überlassenen Geräten sowie privaten Endgeräten unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten,
  • Schülerinnen und Schüler mit befristet durch die Schule zur Nutzung überlassenen Geräten,
  • Schülerinnen und Schüler mit privaten Endgeräten nach Zustimmung der Nutzungsordnung
  • Personen, die im Rahmen einer Sonderregelung (s.u.) unter Verwendung von persönlichen Zugangsdaten Zugriff erhalten.

Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet-Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die Schule eingeschränkt werden.

  • Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.

  • Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Die Schule sorgt aber auf allen Computern für geeignete Sicherungsmaßnahmen (Filter), um den Aufruf derartiger Seiten deutlich zu erschweren. Der Versuch, die technischen Filtersperren zu umgehen (bspw. durch die Verwendung von VPN-Software), kann zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.

  • Im Schulnetz dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen (z.B. Onlinehändler) noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

  • Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sowie Persönlichkeitsrechte an Bildern und Videos zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Filmen, Musikstücken o.Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.

  • Es ist daher grundsätzlich untersagt, den Zugang des GBBK zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sein können, dem Ansehen der Schule oder der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen.
Schutz der schulischen Geräte
  • Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Vorgaben der Aufsichtspersonen zu erfolgen.
  • Störungen oder Schäden sind ihnen sofort zu melden. 

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in den Computerräumen Essen und Trinken grundsätzlich verboten.

Haftung und Sicherheit
  • Die privaten Geräte sind in der Schule nicht versichert.

  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an dem Privatgerät, Diebstahl sowie für die Datensicherheit und -sicherung der genutzten privaten Endgeräte.

  • Die Schule ist nicht verantwortlich für Angebote und Inhalte Dritter, die über das Internet abgerufen und u.U. kostenpflichtig heruntergeladen werden können.

Verstöße gegen die MNO
  • Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung können den Betroffenen weitere Einschränkungen bei der Mediennutzung auferlegt werden.
  • Bei wiederholten Verstößen können nach Ermessen der Schulleitung Schulordnungsmaßnahmen verhängt werden.
  • Aufsichtspersonen ist es vorbehalten, bei offensichtlicher Fehlnutzung digitaler Endgeräte, diese einzuziehen. Die Geräte werden ggf. im Sekretariat hinterlegt und können erst nach Schulschluss bei der Schulleitung abgeholt werden.
  • Wer nachweislich schuldhaft Schäden am Inventar (insbesondere digitalen Medien) der Schule verursacht, hat die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu tragen. Im Zweifel entscheidet der oder die Medienbeauftragte der Schule über Schulordnungsmaßnahmen, mit denen die entstandenen Schäden behoben oder angemessen ausgeglichen werden können.
  • Bei Verstößen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere des Datenschutzes) sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen.

Der Schutz personenbezogener Daten ist in unserer digitalisierten Welt von großer Bedeutung. Als Berufskolleg sind wir verpflichtet, die Privatsphäre unserer Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter zu respektieren und ihre personenbezogenen Daten sicher zu verwalten.

Sensibilisierung und Schulung
  • Um ein hohes Datenschutzbewusstsein bei allen Beteiligten zu fördern, werden regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen zum Thema Datenschutz durchgeführt. Dies umfasst sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch das Lehrpersonal und die Mitarbeiter. Die Schulungen informieren über die Grundprinzipien des Datenschutzes, die Rechte und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie über die Konsequenzen bei Datenschutzverletzungen.
Datenerfassung und -verarbeitung
  • Es wird darauf geachtet, dass nur die für den Schulbetrieb relevanten personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden. Dabei werden die Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung beachtet. Es wird festgelegt, wer Zugriff auf welche Daten hat und wie lange die Daten gespeichert werden dürfen. Zudem werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
Einwilligung und Transparenz
  • Für die Verarbeitung personenbezogener Daten wird die Einwilligung der Betroffenen eingeholt, sofern dies erforderlich ist. Dies geschieht transparent und verständlich, indem die Zwecke der Datenverarbeitung, die Dauer der Speicherung und etwaige Weitergaben von Daten klar kommuniziert werden. Es wird darauf geachtet, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt und jederzeit widerrufen werden kann.
IT-Sicherheit
  • Die IT-Systeme am Berufskolleg werden regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüft und entsprechend geschützt. Es werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um unbefugten Zugriff, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von personenbezogenen Daten zu verhindern. Zudem wird eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt, um im Fall eines Systemausfalls oder einer Datenpanne die Verfügbarkeit und Integrität der Daten sicherzustellen.
  • Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Protokolle des Internetzugriffs im pädagogischen Netz nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. 

    Die Datensicherung erfolgt automatisch. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Landes NRW.

Überprüfung und Aktualisierung
  • Das Datenschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbehörden, um sicherzustellen, dass das Berufskolleg stets den aktuellen Datenschutzbestimmungen entspricht.
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