Fachschule des Sozialwesens &
staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/
staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
(FH)

Eine Liste möglicher Ausbildungsstellen finden Sie hier.

Aufnahmevoraussetzungen
  • der mittlere Bildungsabschluss – Fachoberschulreife (FOR)
  • der Nachweis der persönlichen Eignung (erweitertes Führungszeugnis

sowie

  •  eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Berufsfachschule für Kinderpflege oder Sozialassistenten)

oder

  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsganges, der zu (erweiterten) beruflichen Kenntnissen und der Fachhochschulreife führt (z.B. Fachoberschule Klasse 11 und 12) oder Gymnasium/ Gesamtschule: schulischer Teil der FHR und 12 Monate einschlägiges Praktikum

oder 

  • Allgemeine Hochschulreife mit Nachweis beruflicher Tätigkeiten durch Ableitung von 6 Wochen Praktikum in Vollzeit oder 240 Stunden Praktikum in Teilzeit im Arbeitsfeld einer Heilerziehungspflegerin/ eines Heilerziehungspflegers

oder

  • abgeschlossene Berufsausbildung und 6 Wochen Praktikum in Vollzeit oder 240 Stunden Praktikum in Teilzeit im Arbeitsfeld einer Heilerziehungspflegerin/ eines Heilerziehungspflegers

oder

  • einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren

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Eine Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen auf die Ausbildungsdauer ist möglich. Informationen finden Sie hier.

 

Informationen zu Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus anderen Ländern finden Sie hier.

Ziele und Berechtigungen
  • Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
  • Bachelor Professional im Sozialwesen
  • ggf. Fachhochschulreife (FHR)

Der Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ und ggf. die Fachhochschulreife. Nach Abschluss der Ausbildung arbeiten Heilerziehungspfleger/innen in verschiedenen Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe als pädagogische und pflegerische Fachkräfte. Außerdem ist die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule möglich.

Ausbildungsdauer und Unterrichtsorganisation

Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in zwei verschiedenen Organisationsformen angeboten:

  • konsekutiv (vollzeitschulisch)
  • und praxisintegriert (PiA)

Über die Durchführung der jeweiligen Organisationsform entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen.

 

Konsekutive Form

Die konsekutive Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Abschnitt (inkl. 16 Wochen Praktikum) und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum.

In der konsekutiven Ausbildungsform (vollzeitschulisch): jeweils 8 Wochen Blockpraktikum in der Unter- und Oberstufe in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (eines davon mit pflegerischem Schwerpunkt).

 

Praxisintegrierte Form

Die praxisintegrierte Ausbildung integriert das Berufspraktikum in die Ausbildung. Der theoretische Unterricht findet über drei Jahre an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen (je 10 Stunden) statt.

 

Für diese Organisationsform müssen Bewerberinnen und Bewerber eine Anstellung in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe nachweisen (mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit).

 

In der praxisintegrierten Ausbildung (PiA): 8 Wochen Blockpraktikum in „Behandlungspflege“in der Mittelstufe.

 

Die Schultage der praxisintegrierten Ausbildung der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger (FHP) in ersten Ausbildungsjahr sind Mittwoch und Donnerstag.

Was Sie erwartet
Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

Berufsbezogener Lernbereich 

  • Lernfeld 1: Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
  • Lernfeld 2: Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
  • Lernfeld 3: Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
  • Lernfeld 4: Bildungs- und Assistenzprozesse zur individuellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
  • Lernfeld 5: Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
  • Lernfeld 6: Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
  • Wahlfach 1: Bildungsfelder im Kontext individueller Teilhabe
  • Wahlfach 2: Arbeitsfelder im Kontext individueller Teilhabe
  • Projektarbeit

Differenzierungsbereich

  • Mathematik
Abschlussprüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei fachübergreifenden Arbeiten bzw. aus vier Arbeiten, wenn die Fachhochschulreife angestrebt wird.

Die fachpraktische Prüfung findet in Form eines Kolloquiums statt.

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Für Seminare, Exkursionen, Klassenfahrten o.Ä. sind Kosten einzuplanen. 

Fahrtkostenerstattung und Lernmittelfreiheit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte über die Fördermöglichkeiten erteilen das Amt für Ausbildungsförderung, die Bezirksregierung zum AFBG und die Agentur für Arbeit/ Jobcenter.

Anmeldung

Ihre Bewerbung kann erst bearbeitet werden, wenn zusätzlich alle unter schueleranmeldung.de angegebenen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Falls die Anmeldung über schüler-online nicht funktionieren sollte, können Sie alternativ hier das GBBK-Anmeldeformular herunterladen:

Ansprechpartnerin:
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CHRISTINA
JUCKENACK

Bereichsleitung

Kontakt

Füllen Sie die folgenden Felder aus und wir nehmen gern Kontakt zu Ihnen auf.

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