Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/
staatlich geprüfter Kinderpfleger (BK)

Aufnahmevoraussetzungen
  • Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Nachweis der persönlichen Eignung (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)
  • Eine vollständige Masern-Schutzimpfung ist verpflichtend. 
Ziele und Berechtigungen
  • Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger
  • Bei erfolgreicher Absolvierung der Erweiterungskurse in Mathematik und Englisch: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ggf. mit Qualifikation, sonst Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Qualifikation für die Kindertagespflege
  • Einsatz als Ergänzungskraft in der Kita (Personalvereinbarung zum KiBiz, § 2 Abs. 1)

Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/ zum Staatlich geprüften Kinderpfleger ist eine berufliche Erstausbildung. Aufbauend kann die Fachschule besucht werden. Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen/ Staatlich geprüfte Kinderpfleger unterstützen die Fachkräfte bei der pflegerischen, hauswirtschaftlichen und pädagogischen Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen und arbeiten selbstständig in der Kindertagespflege.

Was Sie erwartet
Ausbildungsdauer

2 Jahre Vollzeitschule mit insgesamt 16 Wochen Praktikum.

Unterrichtsfächer

Berufsbezogene Fächer der fachlichen Schwerpunkte

  • Gesundheit und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Sozialpädagogik

Berufsbezogene Fächer

  • Englisch 
  • Mathematik

Berufsübergreifende Fächer

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/ Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

  • Musik, Spiel, Werken
Praktika

Unterstufe

  • 2 x 4 Wochen in Kindertageseinrichtungen

Oberstufe

  • im 1. Halbjahr Tagespraktikum in Tagespflegestellen
  • im 2. Halbjahr vier Wochen in Kindertageseinrichtungen oder in einer Offenen Ganztagsgrundschule

Das erfolgreiche Absolvieren aller Praktika ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung

Die zweijährige Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die aus zwei fächerübergreifenden Klausuren besteht.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Für Seminare (z.B. verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse), Exkursionen, Klassenfahrten o. Ä. sind Kosten einzuplanen.

Fahrtkostenerstattung und Lernmittelfreiheit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Auskünfte über die Fördermöglichkeiten erteilt das Amt für Ausbildungsförderung und die Arbeitsagentur. Die Ausbildung ist als Umschulungsmaßnahme nach AZAV über die  Arbeitsagentur/das Jobcenter förderfähig. Bitte informieren Sie sich dort.

Agentur für Arbeit

Jobcenter des Märkischen Kreises

Anschlussperspektiven

Wer den Berufsabschluss und die Fachoberschulreife erworben hat, kann am GBBK unter anderem:

  • in die Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen Klasse 12 oder
  • in die Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher) oder
  • in die Fachschule für Heilerziehungspflege (Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger) aufgenommen werden.

Die Anmeldung für die genannten Bildungsgänge ist zwingend erforderlich, garantiert jedoch nicht die Aufnahme!

Anmeldung

Ihre Bewerbung kann erst bearbeitet werden, wenn zusätzlich alle unter schueleranmeldung.de angegebenen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Falls die Anmeldung über schüler-online nicht funktionieren sollte, können Sie alternativ hier das GBBK-Anmeldeformular herunterladen:

Ansprechpartnerin:

DOROTHEE
DRUMMER-LEIMKÜHLER

Bereichsleitung

Kontakt

Füllen Sie die folgenden Felder aus und wir nehmen gern Kontakt zu Ihnen auf.

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