Fachschule des Sozialwesens +
staatlich anerkannte Erzieherin/
staatlich anerkannter Erzieher
(FS)

Eine Liste möglicher Ausbildungsstellen finden Sie hier.

Aufnahmevoraussetzungen
  • der mittlere Bildungsabschluss – Fachoberschulreife (FOR)

  • der Nachweis der persönlichen Eignung (erweitertes Führungszeugnis) ist erforderlich. Dieser muss erst nach Erhalt der Aufnahmebestätigung beantragt werden.

sowie

  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (Berufsfachschule für Kinderpflege oder Sozialassistenten)

oder

  • der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsganges, der zu (erweiterten) beruflichen Kenntnissen und der Fachhochschulreife führt (z.B. Fachoberschule Klasse 11 und 12) oder Gymnasium/Gesamtschule: schulischer Teil FHR und 12 Monate einschlägiges Praktikum

oder

  • Allgemeine Hochschulreife mit Nachweis beruflicher Tätigkeiten durch Ableistung von 6 Wochen Praktikum in Vollzeit oder 240 Stunden Praktikum in Teilzeit im Arbeitsfeld einer Erzieherin / eines Erziehers

oder

  • abgeschlossene Berufsausbildung und 6 Wochen Praktikum in Vollzeit oder 240 Stunden Praktikum in Teilzeit im Arbeitsfeld einer Erzieherin/ eines Erziehers

oder

  • einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren

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Eine Anrechnung von hochschulischen Qualifikationen auf die Ausbildungsdauer ist möglich. Informationen finden Sie hier.

 

Informationen zu Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus anderen Ländern finden Sie hier.

Ziele und Berechtigungen

Bildungsziel
Der Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss 

  • „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ / Bachelor Professional im Sozialwesen
  • und ggf. die Fachhochschulreife.

Adressatenkreis
Fachschulen für Sozialpädagogik qualifizieren zur Übernahme erweiterter Verantwortung und Führungstätigkeit vorwiegend in Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit.

Ausbildungsdauer und Unterrichtsorganisation

Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird in zwei verschiedenen Organisationsformen angeboten:

  • konsekutiv (vollzeitschulisch)
  • und praxisintegriert (PiA)

Über die Durchführung der jeweiligen Organisationsform entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen.

 

 

Konsekutive Form

Die konsekutive Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend fachtheoretischen Abschnitt (inkl. 16 Wochen Praktikum) und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum.

 

In der Unterstufe der konsekutiven Form: 8 Wochen Blockpraktikum in einer Kindertageseinrichtung.

In der Oberstufe der konsekutiven Form: 8 Wochen Blockpraktikum in Einrichtungen für Schulkinder, Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, der offenen Kinder- und Jugendarbeit,  der Jugendsozialarbeit, Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.

 

 

Praxisintegrierte Form

Die praxisintegrierte Ausbildung integriert das Berufspraktikum in die Ausbildung. Der theoretische Unterricht findet über drei Jahre an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen (je 10 Stunden) statt.

Ein 8-wöchiges Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld findet im zweiten Ausbildungsjahr statt.

 

Für die Aufnahme in den PiA-Bildungsgang ist es Voraussetzung, dass die/ der Studierende zuvor für die Dauer der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung bzw. dem Träger dieser Einrichtung abschließt. Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am aktuellen Tarifvertrag des jeweiligen Trägers (z. B. TVöD-Pflege).

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erhalten die Bewerberinnen/ Bewerber von der Schule eine schriftliche Bestätigung, sofern die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Mit dieser Bestätigung wird zeitnah durch die Bewerberinnen und Bewerber der Kontakt zu den Trägern/ Praxisstellen aufgenommen, die PiA-Plätze anbieten. Eine Liste möglicher Träger/ Einrichtungen liegt dem Bestätigungsschreiben bei.

 

Die Praxisstellen führen ein Bewerbungsverfahren durch und entscheiden, ob sie einen Ausbildungsvertrag anbieten. Nur mit einem solchen Vertrag kann die Ausbildung im Rahmen der PiA erfolgen. Deshalb muss umgehend nach der Vertragsunterzeichnung eine Rückmeldung an die Schule erfolgen.

 

Die Schultage der praxisintegrierten Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher (FSP) in ersten Ausbildungsjahr sind Montag und Dienstag.

Was Sie erwartet
Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik und Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Berufsbezogener Lernbereich

  • Lernfeld 1:   Berufliche Identität u. professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Lernfeld 2:   Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lernfeld 3:   Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Lernfeld 4:   Sozialpäd. Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Lernfeld 5:   Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Lernfeld 6:   Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Evangelische und Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
  • Wahlpflichtbereiche (Bildungsbereiche, Arbeitsfelder)
  • Projektarbeit

Differenzierungsbereich

  •  Mathematik
Abschlussprüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei fachübergreifenden Arbeiten bzw. aus vier Arbeiten, wenn die Fachhochschulreife angestrebt wird.
Die fachpraktische Prüfung findet in Form eines Kolloquiums statt.

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei, für Seminare, Exkursionen, Klassenfahrten o.Ä. sind Kosten einzuplanen. Fahrtkostenerstattung und Lernmittelfreiheit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte über die Fördermöglichkeiten erteilen das Amt für Ausbildungsförderung, die Bezirksregierung zum AFBG und die Agentur für Arbeit/Jobcenter.

Anmeldung

Ihre Bewerbung kann erst bearbeitet werden, wenn zusätzlich alle unter schueleranmeldung.de angegebenen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Falls die Anmeldung über schüler-online nicht funktionieren sollte, können Sie alternativ hier das GBBK-Anmeldeformular herunterladen:

Ansprechpartnerin:
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CHRISTINA
JUCKENACK

Bereichsleitung

Kontakt

Füllen Sie die folgenden Felder aus und wir nehmen gern Kontakt zu Ihnen auf.

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