Staatlich geprüfte Sozialassistentin/
staatlich geprüfter Sozialassistent
(SGS)

Aufnahmevoraussetzungen
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder mittlerer Schulabschluss (FOR)
  • Erfüllung der 10-jährigen Vollzeitschulpflicht
  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge
  • Eine vollständige Masern-Schutzimpfung ist verpflichtend. Eine COVID-19-Impfung wird weiterhin empfohlen, ebenso wie eine Hepatitis A- und B-Impfung. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.

Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin/ zum Staatlich geprüften Sozialassistent ist eine berufliche Erstausbildung für Schülerinnen und Schüler, die sich für Berufe im sozialen Bereich interessieren.

Ziele und Berechtigungen
  • Berufsabschluss „Staatliche geprüfte Sozialassistentin/ Staatliche geprüfter Sozialassistent“
  • Bei erfolgreicher Absolvierung der Erweiterungskurse in Mathematik und Englisch: mittlerer Schulabschluss = Fachoberschulreife (FOR), ggf. auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ), 
  • sonst Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Qualifikation für die Alltagsbetreuung (Alltagsbetreuerin/ Alltagsbetreuer nach § 43b SGB XI)
  • Einsatz als Ergänzungskraft in der Kita (Personalvereinbarung zum KiBiz, §2, Abs. 1)
Was Sie erwartet
Unterrichtsfächer

Berufsbezogener Lernbereich

  • Erziehung und Soziales
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Spiel
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Religionslehre o. Praktische Philosophie
  • Sport/Gesundheitslehre
  • Politik und Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

  • Musik/ Rhythmik
  • Datenverarbeitung
  • Kreative Arbeiten
Praktikum

Insgesamt 16 Wochen Praktikum über 2 Jahre in den Bereichen Kinder (Kita), Senioren (Einrichtungen der Altenbetreuung) und Menschen mit Behinderungen (Einrichtungen der Eingliederungshilfe).

Abschlussprüfung

Die zweijährige Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die aus zwei Klausuren und möglichen mündlichen Prüfungen besteht.

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Für eventuelle Seminare (z.B. Erste-Hilfe-Kurs), das Fach Hauswirtschaftliche Versorgung, Exkursionen, Klassenfahrten o. Ä. sind Kosten einzuplanen.

Fahrtkostenerstattung und Lernmittelfreiheit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Ausbildungsgang ist AZAV-förderfähig. Nähere Auskünfte erteilen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter des Märkischen Kreises.

Anschlussperspektiven

Wer den Berufsabschluss und die Fachoberschulreife erworben hat, kann sich bei Eignung unter anderem für die folgenden Bildungsgänge am GBBK bewerben:

  • Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen Klasse 12 oder
  • Fachschule für Sozialpädagogik (Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher) oder
  • Fachschule für Heilerziehungspflege (Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger)
  • Berufliches Gymnasium (nur bei Abschluss mit Qualifikation)
Anmeldung

Ihre Bewerbung kann erst bearbeitet werden, wenn zusätzlich alle unter schueleranmeldung.de angegebenen Unterlagen bei uns eingegangen sind.

Falls die Anmeldung über schüler-online nicht funktionieren sollte, können Sie alternativ hier das GBBK-Anmeldeformular herunterladen:

Ansprechpartnerin:

DOROTHEE
DRUMMER-LEIMKÜHLER

Bereichsleitung

Kontakt

Füllen Sie die folgenden Felder aus und wir nehmen gern Kontakt zu Ihnen auf.

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